Veränderung von Beamtenverhältnissen

Versetzung (§ 36 LBG)

dauernde Verlegung des dem statusrechtlichen Amt entsprechenden (abstrakten) Aufgabenkreises des Beamten an eine andere Dienststelle (Schule)

Abordnung (§ 37 LBG)
vorübergehende Zuweisung einer dem statusrechtlichen Amt des betroffenen Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Schule), wobei die Zugehörig­keit zur bisherigen Dienststelle erhalten bleibt
Umsetzung
dauernde oder vorübergehende Zuteilung eines vollständig anderen Aufgabenbereichs innerhalb derselben Dienststelle (Schule) unter Beibehaltung des durch die Ernennung verliehenen statusrechtlichen Amtes
Beispiel: Verwendung in der Grundschule statt in der Hauptschule, anderer Lehrauftrag

Inhalt des Bausteins