Beamtenrechte

Recht auf Fürsorge (§ 98 LBG) 

z. B.  Schadensersatz bei pflichtwidriger Nichtbeförderung (Nichtbeachtung des Leistungsgrundsatzes); Recht auf Fortbildung

Recht auf Gewährung von Schutz
z. B.: Strafantragsrecht des Dienstvorgesetzten;  Rechtsschutz in Strafverfahren, in die der Beamte wegen dienstlicher Tätigkeiten hineingezo­gen wird,Ungerechtfertigte Beschwerden von Eltern aber einen Lehrer, Schutz der Gesundheit
z.B.    Mutterschutz (§ 99 LBG, MuSchVO; Fristen: 6 Wochen vorl 8 Wochen nach der Entbindung)
Erziehungsurlaub 99 LBG, ErzUrlVO; bis zum 36. Lebensmonat des Kindes)
Schwerbehindertenfürsorge (SchwbG, Schwerbehinderten‑Fürsorge‑VwV" Deputatsermäßigung, Vertrauensmänner und ‑frauen der Schwerbehinderten)
Vermögensrechtliche Ansprüche
z B. Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, jährliche Sonderzuwendung, jährliches Urlaubsgeld, bei Teilzeit anteilig)
Umfang bei Beamten, Ehegatten und Kindern unterschiedlich
Bemessungsgrundlage: ruhegehaltfähige Dienstbezüge und ruhegehaltfähige Dienstzeit
Voraussetzung: Dienstunfall = Körperschaden in Ausübung oder infolge des Dienstes aufgrund eines äußeren, plötzlichen Ereignisses
z. B. Ein während einer Dienstreise abgestellter Pkw wird beschädigt
Recht auf Urlaub
Recht auf Teilzeitbeschäftigung 
Recht auf Amtsbezeichnung (§§ 104 f LBG) 
Personalakten (§§ 113 ‑ 113 g LBG)
Dienstliche Beurteilung (§ 115 LBG) 
Recht auf Dienstzeugnis (§ 116 LBG) 
Beschwerderecht (§ 117 LBG), Remonstrationsrecht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 LBG) 
Koalitionsfreiheit (§ 114 LBG)
Beteiligung der Personalvertretung (LPVG) 
Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB)
Pädagogische Freiheit/Verantwortung des Lehrers

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