Angestellter - Beamter

privatrechtliches Arbeitsverhältnis
Beamtenverhältnis
Zivilrecht Arbeitsrecht
Gleichrangigkeit
BGB; Vertrag
Arbeitsgericht
öffentliches Recht
Über-/Unterordnungsverhältnis
Ernennung als Hoheitsakt
Verwaltungsgericht
Arbeitgeber
grundsätzlich jeder
Dienstherr
gesetzlich bestimmt
Gehalt vereinbart
Streikrecht
Besoldung durch Gesetz
Streikverbot
Eigenhaftung für Pflichtverletzung
Staatshaftung
Kündbarkeit
Ausnahme:
§§ 53 Abs. 3, 55 BAT
Kündigungsschutzgesetz
Lebenszeitprinzip
Entfernung / Entlassung in besonderen
Verfahren
(Art. 33 Abs. 5 GG)
Formlose Begründung
Ernennung mit Urkunde ("Formstrenge")
Einstellung nach freier Entscheidung
Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 u. 3 GG)
Einstellung für bestimmte Positionen
Laufbahnprinzip
  • Laufbahngruppen
  • Verlauf der Laufbahn
Beschäftigung nur privatrechtlich
keine Beamte
Beschäftigung auch privatrechtlich möglich
aber keine allgemeine Privatisierung
(Art. 33 Abs. 4 GG; "Funktionsvorbehalt")
Beendigung durch
  • Erreichung d. Altersgrenze (§- 60 BAT)
  • Vereinbarung (§ 58 BAT)
  • Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (§ 59 BAT)
Beendigung durch
  • Entlassung
  • Ruhestand (§§ 49 ff LBG)
Versicherungsprinzip
(durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern)
Versorgungsprinzip
(durch den Staat; geregelt im Beamtenversorgungsgesetz; z.B. Ruhegehalt)

Inhalt des Bausteins