Angestellter - Beamter
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privatrechtliches Arbeitsverhältnis
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Beamtenverhältnis
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Zivilrecht Arbeitsrecht
Gleichrangigkeit
BGB; Vertrag
Arbeitsgericht
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öffentliches Recht
Über-/Unterordnungsverhältnis
Ernennung als Hoheitsakt
Verwaltungsgericht
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Arbeitgeber
grundsätzlich jeder
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Dienstherr
gesetzlich bestimmt
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Gehalt vereinbart
Streikrecht
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Besoldung durch Gesetz
Streikverbot
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Eigenhaftung für Pflichtverletzung
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Staatshaftung
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Kündbarkeit
Ausnahme:
§§ 53 Abs. 3, 55 BAT
Kündigungsschutzgesetz
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Lebenszeitprinzip
Entfernung / Entlassung in besonderen
Verfahren
(Art. 33 Abs. 5 GG)
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Formlose Begründung
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Ernennung mit Urkunde ("Formstrenge")
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Einstellung nach freier Entscheidung
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Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 u. 3 GG)
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Einstellung für bestimmte Positionen
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Laufbahnprinzip
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Beschäftigung nur privatrechtlich
keine Beamte
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Beschäftigung auch privatrechtlich möglich
aber keine allgemeine Privatisierung
(Art. 33 Abs. 4 GG; "Funktionsvorbehalt")
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Beendigung durch
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Beendigung durch
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Versicherungsprinzip
(durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern)
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Versorgungsprinzip
(durch den Staat; geregelt im Beamtenversorgungsgesetz; z.B. Ruhegehalt)
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