Klassenkonferenz
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Vorsitz:
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Klassenlehrer außer bei Versetzungskonferenzen oder Beratungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entspr. §90 SchG (dort Schulleiter)
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Teilnahmepflicht :
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Alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte
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Teilnahmerecht:
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Schulleiter u. Schulaufsicht
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Teilnahmemöglichkeit:
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wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger, Beratungslehrer, Schüler ( SMV )
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Sitzungen:
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mindestens1 pro Schulhalbjahr
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Aufgaben:
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Die Klassenkonferenz berät und beschließt Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind. Die Zuständigkeiten der anderer Lehrerkonferenzen bleiben unberührt.
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Konkrete Aufgaben:
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