Klassenkonferenz

Vorsitz:
Klassenlehrer außer bei Versetzungskonferenzen oder Beratungen über Erziehungs-  und Ordnungsmaßnahmen entspr. §90 SchG (dort Schulleiter) 
Teilnahmepflicht :
Alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte  
Teilnahmerecht:
Schulleiter u. Schulaufsicht  
Teilnahmemöglichkeit:
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger, Beratungslehrer, Schüler ( SMV )
Sitzungen:
mindestens1 pro Schulhalbjahr   
Aufgaben:
Die Klassenkonferenz berät und beschließt Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind. Die Zuständigkeiten der anderer Lehrerkonferenzen bleiben unberührt.  
 Konkrete Aufgaben:
  • Zusammenwirken der Lehrer der Klasse
  • Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten im Rahmen der Grundsätze der GLK
  • Gegenseitige Information über den Leistungsstand der Schüler
  • Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, soweit die Klassenkonferenz hierfür zuständig ist
  • Förderung der SMV der Klasse
  • Zuweisung von Schülern zu differenziert angebotenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen im Rahmen der Grundsätze der GLK
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Erziehungs- berechtigten im Rahmen der Klassenpflegschaft
  • sonstige Angelegenheiten, die der Klassenkonferenz auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind

Inhalt des Bausteins