Jahrgangsstufenkonferenz
|
Vorsitz:
|
von der GLK gewählter Jahrgangsstufenvertreter
|
|
Teilnahmepflicht :
|
Alle in Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkräfte
|
|
Teilnahmerecht:
|
Schulleiter u. Schulaufsicht
|
|
Teilnahmemöglichkeit:
|
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger, Beratungslehrer, Schüler ( SMV )
|
|
Sitzungen:
|
nach Bedarf
|
|
Aufgaben:
|
Die Jahrgangsstufenkonferenz berät und beschließt Angelegenheiten, die für die Jahrgangsstufe von Bedeutung sind. Die Zuständigkeiten der anderer Lehrerkonferenzen bleiben unberührt.
|
|
Konkrete Aufgaben:
|
|
|
|