Jahrgangsstufenkonferenz

Vorsitz:
von der GLK gewählter Jahrgangsstufenvertreter  
Teilnahmepflicht :
Alle in Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrkräfte  
Teilnahmerecht:
Schulleiter u. Schulaufsicht  
Teilnahmemöglichkeit:
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger, Beratungslehrer, Schüler ( SMV )
Sitzungen:
nach Bedarf  
Aufgaben:
Die Jahrgangsstufenkonferenz berät und beschließt Angelegenheiten, die für die Jahrgangsstufe  von Bedeutung sind. Die Zuständigkeiten der anderer Lehrerkonferenzen bleiben unberührt.  
Konkrete Aufgaben:
  • Zusammenwirken der Lehrer in der Jahrgangsstufe
  • Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten im Rahmen der Grundsätze der GLK
  • Gegenseitige Information über den Leistungsstand der Schüler
  • Förderung der SMV in der Jahrgangsstufe
  • Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen im Rahmen der Grundsätze der GLK
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Erziehungs- berechtigten 
  • sonstige Angelegenheiten, die der Jahrgangsstufenkon- ferenz auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind 

Inhalt des Bausteins