Gesamtlehrerkonferenz

Vorsitz:
Schulleiter  
Teilnahmepflicht :
Alle Lehrkräfte der Schule
Teilnahmerecht:
Schulaufsicht
Teilnahmemöglichkeit:
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger, Sachverständige
Sitzungen:
mindestens 4 pro Schuljahr  
Aufgaben:
Beratung und Beschluss von Angelegenheiten, die für die Schule als Ganzes relevant sind. Die Rechte der Schulkonferenz bleiben hiervon unberührt.
Konkrete Aufgaben:
  • Allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule
  • Fragen der Lehrerfortbildung sowie Maßnahmen die die Zusammenarbeit fördern und der gegenseitigen Unterstützung der Lehrer dienen
  • Erlass der Schul- Haus- und Pausenordnung
  • Allgemeine Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • Empfehlungen für einheitliche Maßstäbe bei Notengebung und Versetzung
  • Einheitliche Durchführung von Rechts- u. Verwaltungsvorschriften
  • Verwendung der Haushaltsmittel
  • Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger (Ausstattung, Einrichtung, Baumaßnahmen)
  • Allgemeine Empfehlung zur Lehrauftragsverteilung, Stundenplangestaltung
  • Aufstellung von Grundsätzen über die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen
  • Aufstellung von Grundsätzen über die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen
  • Wahl der Vertreter in die Schulkonferenz
  • Geschäftsordnungen für Lehrerkonferenzen an der Schule
  • Beratung des Schulleiters bei der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Kirchen, den Berufsausbildungsstätten sowie sonstigen Institutionen
  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • sonstige Angelegenheiten, die der GLK auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften übertragen sind
  • neu: Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen der Bildungspläne

Inhalt des Bausteins