Fachkonferenz

Vorsitz:
von der GLK oder Fachschaft  gewählter Fachbetreuer  
Teilnahmepflicht :
Alle Lehrkräfte die das Fach unterrichten oder studiert haben  
Teilnahmerecht:
Schulleiter u. Schulaufsicht  
Teilnahmemöglichkeit:
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Elternvertreter, Schulträger
Sitzungen:
nach Bedarf  
Aufgaben:
Die Fachkonferenz berät und beschließt Angelegenheiten, die für das Fach von Bedeutung sind. Die Zuständigkeiten der anderer Lehrerkonferenzen bleiben unberührt.  
Konkrete Aufgaben:
  • methodische und didaktische Fragen
  • Verwendung von Lehr- und Lernmitteln im betreffenden Fach
  • Vorschläge für die Fortbildung der Lehrer
  • fachspezifische Fragen der Notengebung
  • Beratung über die Verwirklichung der Lehr- und Bildungspläne
  • Abstimmung der Stoffverteilungspläne im konkreten Fach Zusammenarbeit mit sich ergänzenden Fächern
  • Vorschläge für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften und sonstigen freiwilligen Unterrichtsangeboten
  • Beratung des Schulleiters und der GLK über die Anforderung und Verteilung von Haushaltsmitteln sowie für die Ausstattung und Einrichtung der Schule
  • sonstige Angelegenheiten, die der Fachkonferenz auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind

Inhalt des Bausteins