Schulkonferenz
|
Vorsitz:
|
Schulleiter
|
|
stv. Vorsitz:
|
Elternbeiratsvorsitzender
|
|
weitere Mitglieder:
|
gewählte Lehrkräfte, gewählte Elternvertreter, ggf. Schülersprecher und gewählte Schülervertreter
|
|
Teilnahmerecht:
|
Schulaufsicht, ggf. Schulträger
|
|
Sitzungen:
|
mindestens einmal pro Schulhalbjahr
|
|
Aufgaben:
|
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ggf. zu beschließen.
|
|
Schule
|
Mitglieder
gesamt
|
Schulleiter
|
EBV-
Vorsitzender
|
Schüler-
sprecher
|
gewählte
Lehrer
|
gewählte
Eltern
|
gewählte
Schüler
|
|
|
mehr als
14 Lehrer
|
GS
|
13
|
1
|
1
|
0
|
6
|
5
|
0
|
|
HS/GHS
|
13
|
1
|
1
|
1
|
6
|
2
|
2
|
|
|
7 - 13
Lehrer
|
GS
|
9
|
1
|
1
|
0
|
4
|
3
|
0
|
|
HS/GHS
|
9
|
1
|
1
|
1
|
4
|
1
|
1
|
|
|
3 - 6
Lehrer
|
GS
|
5
|
1
|
1
|
0
|
2
|
1
|
0
|
|
HS/GHS
|
5
|
1
|
1
|
1
|
2
|
0
|
0
|
|
über alle Angelegenheiten, bei denen die Schulkonferenz mitwirkt, insbesondere über alle diesbezüglichen Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz.
Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und Lehrerkonferenzen Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen, die aus ihrem Aufgabenbereich entstammen, geben; deren Beratung muss auf der nächsten Lehrerkonferenz beraten werden.
bei der Besetzung der Schulleiterstelle
- Vereinbarung von Schulpartnerschaften;
- Verteilung des Unterrichts auf 5 oder 6 Wochentage, Unterrichtsbeginn und Einschulungstag (GS); allgemeinen Angelegenheiten der SMV;
- Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur Namensgebung der Schule und Änderung des Schulbezirks; Stellungnahme der Schule zur Schülerbeförderung;
- Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und zu keiner Berechtigung führen; Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger.
Bei nachstehenden Angelegenheiten gibt die Schulkonferenz ihr Einverständnis zu
- Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz:
- Erlass der Schul- und Hausordnung;
- Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben;
- Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung von Vorschriften an der Schule;
- Grundsätze über die Durchführung von besonderen, die ganze Schule betreffenden Veranstaltungen;
- Grundsätze über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
- neu: Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel / schuleigenes Curricilum
- zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz
- bei allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule,
- über die Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung;
- vor Einrichtung oder Beendigung eines Schulversuchs;
- vor Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung
- und der Erweiterung oder Aufhebung der Schule;
- vor Genehmigung von wissenschaftlichen Untersuchungen an der Schule;
- bei Entscheidungen über den Auschluss eines aus der Schule (wenn von den Erziehungsberechtigenten gewünscht)
- zu Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung der Schule und zu
- Baumaßnahmen.