Schulkonferenz

Schulkonferenz

Vorsitz:
Schulleiter
stv. Vorsitz: 
Elternbeiratsvorsitzender  
weitere Mitglieder:
gewählte Lehrkräfte, gewählte Elternvertreter, ggf. Schülersprecher und gewählte Schülervertreter  
Teilnahmerecht:
Schulaufsicht, ggf. Schulträger  
Sitzungen:
mindestens einmal pro Schulhalbjahr   
Aufgaben:
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ggf. zu beschließen.

Zusammensetzung der Schulkonferenz

Schule
Mitglieder
gesamt
Schulleiter
EBV-
Vorsitzender
Schüler-
sprecher
gewählte
Lehrer
gewählte
Eltern
gewählte
Schüler
mehr als
14 Lehrer
GS
13
1
1
0
6
5
0
HS/GHS
13
1
1
1
6
2
2
7 - 13
Lehrer
GS
9
1
1
0
4
3
0
HS/GHS
9
1
1
1
4
1
1
3 - 6
 Lehrer
GS
5
1
1
0
2
1
0
HS/GHS
5
1
1
1
2
0
0

Informationsrecht der Schulkonferenz

über alle Angelegenheiten, bei denen die Schulkonferenz mitwirkt, insbesondere über alle diesbezüglichen Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz.

Vorschlagsrecht

Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und Lehrerkonferenzen Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen, die aus ihrem Aufgabenbereich entstammen, geben; deren Beratung muss auf der nächsten Lehrerkonferenz beraten werden.

Mitwirkungsrecht

bei der Besetzung der Schulleiterstelle

Entscheidungsrecht hat die Schulkonferenz bei
Zustimmungsrecht und Beratungsrecht
Bei nachstehenden Angelegenheiten gibt die Schulkonferenz ihr Einverständnis zu 
Anhörungsrecht  

Inhalt des Bausteins