Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft fördert das Zusammenwirken von Eltern und Lehrkräften der Klasse und dient dem Austausch von Anregungen und Erfahrungen. Lehrer haben eine Informationspflicht.

Vorsitz: 
Klassenelternvertreter  
stv. Vorsitz: 
Klassenlehrer  
Teilnahmepflicht :
Klassenlehrer und zusätzlich alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, soweit dies die Tagesordnung erfordert.
Teilnahmerecht:
Eltern u. Lehrer der Klasse, Schulleiter, Schulaufsicht, Elternbeiratsvorsitzender,   Klassensprecher und Stellvertreter bei entsprechenden Tagesordnungspunkten  
Sitzungen:
mindestens 1 pro Schulhalbjahr  
Konkrete Punkte der Unterrichtung und Aussprache:
  • Entwicklungsstand der Klasse
  • Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen
  • Kriterien und Verfahren der Leistungsmessung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • Versetzungs- / Prüfungsordnungen
  • in der Klasse verwendete Lern- und Arbeitsmittel
  • Unterrichtsschwerpunkte / methodische Probleme
  • Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen, Praktika u.ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der GLK
  • grundsätzliche Beschlüsse der GLK, des Elternbeirates und der Schulkonferenz
  • Förderung der SMV der Klasse
  • Schülerbeförderung

Inhalt des Bausteins