Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft fördert das Zusammenwirken von Eltern und Lehrkräften der Klasse und dient dem Austausch von Anregungen und Erfahrungen. Lehrer haben eine Informationspflicht.
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Vorsitz:
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Klassenelternvertreter
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stv. Vorsitz:
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Klassenlehrer
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Teilnahmepflicht :
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Klassenlehrer und zusätzlich alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, soweit dies die Tagesordnung erfordert.
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Teilnahmerecht:
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Eltern u. Lehrer der Klasse, Schulleiter, Schulaufsicht, Elternbeiratsvorsitzender, Klassensprecher und Stellvertreter bei entsprechenden Tagesordnungspunkten
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Sitzungen:
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mindestens 1 pro Schulhalbjahr
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Konkrete Punkte der Unterrichtung und Aussprache:
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