Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Schule zu wahren und zu pflegen.

Vorsitz: 
Elternbeiratsvorsitzender  
stv. Vorsitz: 
stv. Elternbeiratsvorsitzender  
Teilnahmepflicht :
Schulleiter ( wenn eingeladen)
Teilnahmerecht:
gewählte Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter  
Teilnahmemöglichkeit:
wenn es die Tagesordnung gebietet z.B.  Sachverständige
Sitzungen:
mindestens 1 pro Schulhalbjahr  
Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
  • die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern
  • Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten
  • das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern
  • für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schul- aufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt
  • an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken
  • bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken
  • Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten ( z.B. Schulversuche, Teilung einer Schule )
  • einen Elternbeiratsvorsitzenden, einen Stellvertreter und Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen
  • neu: Anhörung zur schuleigenen Stundentafel u. zum Schulcurriculum

Die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Auf Landesebene wirkt der Landeselternbeirat als Vertretung der Erziehungsberechtigten.

Inhalt des Bausteins