Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Schule zu wahren und zu pflegen.
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Vorsitz:
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Elternbeiratsvorsitzender
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stv. Vorsitz:
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stv. Elternbeiratsvorsitzender
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Teilnahmepflicht :
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Schulleiter ( wenn eingeladen)
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Teilnahmerecht:
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gewählte Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter
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Teilnahmemöglichkeit:
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wenn es die Tagesordnung gebietet z.B. Sachverständige
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Sitzungen:
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mindestens 1 pro Schulhalbjahr
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Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
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Die Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter aller Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Auf Landesebene wirkt der Landeselternbeirat als Vertretung der Erziehungsberechtigten.