Werkrealschulprüfung
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optionale mündliche Prüfung
(Wunschmitteilung spätestens am 2. Unterrichtstag nach Mitteilung der schriftlichen Prüfungsnote)
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Fachlich orientierte Projektprüfung
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zentrale schriftliche
Prüfung (240 min)
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zentrale schriftliche
Prüfung
(45 min + 195 min)
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dezentrale mündliche
Prüfung
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zentrale schriftliche
Prüfung (120 min)
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Jahresleistung
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Jahresleistung
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Jahresleistung
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Deutsch
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Mathematik
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Englisch
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Projektprüfung
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Die Projektprüfung besteht aus einem Projekt und umfasst
· die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Präsentation.
Die Vorbereitung des Projekts beinhaltet die Themenfindung, die Gruppenbildung sowie die Projektbeschreibung. Die Durchführung des Projekts umfasst mindestens 20 Unterrichtsstunden, die dem Stundenvolumen der beteiligten Unterrichtfächer entnommen werden. Die Präsentation des Projekts beinhaltet
a) die Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie
b) ein Gespräch der Gruppe mit den hierfür bestellten Lehrkräften, das 30–60 Minuten dauert.
Die Genehmigung des Projektthemas erteilt, nach Vorlage der Projektbeschreibung, die Schulleitung im Benehmen mit den
beteiligten Lehrkräften.
Die Projektprüfung erfolgt als Gruppenprüfung, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. In begründeten Einzelfällen ist Einzelprüfung mit Genehmigung der Schulleitung möglich (z.B. wenn krankheitsbedingt die Mitarbeit am Projekt versäumt wurde).
Die Bewertung erfolgt im Anschluss an die Präsentation des Projekts durch die bestellten Lehrkräfte für die Gesamtleistung jedes einzelnen Schülers, mit ergänzender verbalen Beschreibung. Die Note wird auf Wunsch dem einzelnen Schüler mitgeteilt.
beteiligten Lehrkräften.
Die Projektprüfung erfolgt als Gruppenprüfung, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. In begründeten Einzelfällen ist Einzelprüfung mit Genehmigung der Schulleitung möglich (z.B. wenn krankheitsbedingt die Mitarbeit am Projekt versäumt wurde).
Die Bewertung erfolgt im Anschluss an die Präsentation des Projekts durch die bestellten Lehrkräfte für die Gesamtleistung jedes einzelnen Schülers, mit ergänzender verbalen Beschreibung. Die Note wird auf Wunsch dem einzelnen Schüler mitgeteilt.
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Deutsch Klasse 10
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Leseverstehen und Schreiben
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50%
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25%
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Mathematik Klasse 10
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Grundkenntnisse
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50%
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25%
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Wahlpflichtaufgaben
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Englisch Klasse 10
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Leseverstehen und Schreiben
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50%
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25%
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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verpflichtende dezentrale mündliche Prüfung
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Hör-, Hör-/Sehverstehen
monologisches,
dialogisches Sprechen und Sprachmittlung
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50%
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50%
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Bei den Fächerverbünden gilt die Jahresleistung als Gesamtleistung.
Die Feststellung der Gesamtnote ermittelt der Schulleiter als Prüfungsausschussvorsitzender:
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtleistungen (Fachnoten) der Fächer und Fächerverbünde und der themenorientierten Projektprüfung. Der Durchschnitt der Gesamtleistungen wird zur Gesamtnote gerundet.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtleistungen (Fachnoten) der Fächer und Fächerverbünde und der themenorientierten Projektprüfung. Der Durchschnitt der Gesamtleistungen wird zur Gesamtnote gerundet.
Aufgenommen werden neben den Fachnoten auch die Durchschnittsleitung und die gerundete Gesamtnote:
Durchschnittsnote Gesamtnote
bis 1,4 sehr gut
von 1,5 bis 2,4 gut
von 2,5 bis 3,4 befriedigend
von 3,5 bis 4,4 ausreichend
Die Prüfung hat bestanden, wenn
a) im Durchschnitt der Gesamtleistungen in den Fächern und Fächerverbünden und der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser erreicht ist,
b) der Durchschnitt in den Fächern der schriftlichen Prüfung und der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser ist,
c) die Gesamtleistungen in keinem der schriftlichen Prüfungsfächer mit „ungenügend“ bewertet sind und
d) die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der maßgebenden Fächer/Fächerverbünden geringer als „ausreichend“ bewertet sind.
e) Trifft dies in höchstens drei Fächern/Fächerverbünden zu, so kann ausgeglichen werden
· die Note „ungenügend“ durch ein „sehr gut“ oder zwei „gut“
· die Note „mangelhaft“ in einem Prüfungsfach durch die Note „gut“ in einem anderen Prüfungsfach
· die Note „mangelhaft“ durch ein „gut“ oder zwei „befriedigend“