Werkrealschulprüfung

optionale mündliche Prüfung
(Wunschmitteilung spätestens am 2. Unterrichtstag nach Mitteilung der schriftlichen Prüfungsnote)
Fachlich orientierte Projektprüfung
zentrale schriftliche
Prüfung (240 min)
zentrale schriftliche
Prüfung
(45 min + 195 min)
dezentrale mündliche
Prüfung
zentrale schriftliche
Prüfung (120 min)
Jahresleistung
Jahresleistung
Jahresleistung
Deutsch
Mathematik
Englisch
Projektprüfung

Projektprüfung:
Die Projektprüfung besteht aus einem Projekt und umfasst 
·         die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Präsentation. 
Die Vorbereitung des Projekts beinhaltet die Themenfindung, die Gruppenbildung sowie die Projektbeschreibung. Die Durchführung des Projekts umfasst mindestens 20 Unterrichtsstunden, die dem Stundenvolumen der beteiligten  Unterrichtfächer entnommen werden. Die Präsentation des Projekts beinhaltet 
a)       die Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie 
b)       ein Gespräch der Gruppe mit den hierfür bestellten Lehrkräften, das 30–60 Minuten dauert. 
Die Genehmigung des Projektthemas erteilt, nach Vorlage der Projektbeschreibung, die Schulleitung im Benehmen mit den 
beteiligten Lehrkräften. 
Die Projektprüfung erfolgt als Gruppenprüfung, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. In begründeten Einzelfällen ist Einzelprüfung mit Genehmigung der Schulleitung möglich (z.B. wenn krankheitsbedingt die Mitarbeit am Projekt versäumt wurde). 
Die Bewertung erfolgt im Anschluss an die Präsentation des Projekts durch die bestellten Lehrkräfte für die Gesamtleistung jedes einzelnen Schülers, mit ergänzender verbalen Beschreibung. Die Note wird auf Wunsch dem einzelnen Schüler mitgeteilt. 
Benotung in den Prüfungsfächern

Deutsch Klasse 10
Art der Prüfung
Prüfungsteile
Gewichtung
entweder
oder
zentrale schriftliche Prüfung
Leseverstehen und Schreiben
50%
25%
25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
Berechnung der Endnote
Jahresleistung
Prüfungsleistung
50%
50%

 

Mathematik Klasse 10
Art der Prüfung
Prüfungsteile
Gewichtung
entweder
oder
zentrale schriftliche Prüfung
Grundkenntnisse
50%
25%
Wahlpflichtaufgaben
25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
Berechnung der Endnote
Jahresleistung
Prüfungsleistung
50%
50%

  

Englisch Klasse 10
Art der Prüfung
Prüfungsteile
Gewichtung
entweder
oder
zentrale schriftliche Prüfung
Leseverstehen und Schreiben
50%
25%
25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
verpflichtende dezentrale mündliche Prüfung
Hör-, Hör-/Sehverstehen
monologisches,
dialogisches Sprechen und Sprachmittlung
50%
50%
Berechnung der Endnote
Jahresleistung
Prüfungsleistung
50%
50%

Benotung in den Fächerverbünden
Bei den Fächerverbünden gilt die Jahresleistung als Gesamtleistung.
Die Feststellung der Gesamtnote ermittelt der Schulleiter als Prüfungsausschussvorsitzender: 
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtleistungen (Fachnoten) der Fächer und Fächerverbünde und der themenorientierten Projektprüfung. Der Durchschnitt der Gesamtleistungen wird zur Gesamtnote gerundet.
Prüfungszeugnis
Aufgenommen werden neben den Fachnoten auch die Durchschnittsleitung und die gerundete Gesamtnote:
Durchschnittsnote                Gesamtnote              
bis 1,4                                 sehr gut
von 1,5 bis 2,4                     gut 
von 2,5 bis 3,4                     befriedigend 
von 3,5 bis 4,4                     ausreichend
Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung hat bestanden, wenn
a)       im Durchschnitt der Gesamtleistungen in den Fächern und Fächerverbünden und der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser erreicht ist,
b)       der Durchschnitt in den Fächern der schriftlichen Prüfung und der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser ist,
c)        die Gesamtleistungen in keinem der schriftlichen Prüfungsfächer mit „ungenügend“ bewertet sind und
d)       die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der maßgebenden Fächer/Fächerverbünden geringer als „ausreichend“ bewertet sind.
e)       Trifft dies in höchstens drei Fächern/Fächerverbünden zu, so kann ausgeglichen werden
·         die Note „ungenügend“ durch ein „sehr gut“ oder zwei „gut“
·         die Note „mangelhaft“ in einem Prüfungsfach durch die Note „gut“ in einem anderen Prüfungsfach
·         die Note „mangelhaft“ durch ein „gut“ oder zwei „befriedigend“

Inhalt des Bausteins