Hauptschulabschluss
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(Wunschmitteilung spätestens am 2. Unterrichtstag nach Mitteilung der schriftlichen Prüfungsnote)
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Themenorientierte Projektprüfung
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zentrale schriftliche
Prüfung (135 min)
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zentrale schriftliche
Prüfung (135 min)
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dezentrale mündliche
Prüfung
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zentrale schriftliche
Prüfung (90 min)
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Jahresleistung
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Jahresleistung
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Jahresleistung
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Deutsch
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Mathematik
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Englisch
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Projektprüfung
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Themenorientierte Projektprüfung
Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache
Dezentrale mündliche Prüfung in Englisch (verbindlich für alle Schüler der Klasse 9)
Optionale mündliche Prüfung in Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache
Optionale Zertifizierung der Muttersprache bzw. Sonderfremdsprache
Die Projektprüfung besteht aus einem Projekt und umfasst
· die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Präsentation.
Die Vorbereitung des Projekts beinhaltet die Themenfindung, die Gruppenbildung sowie die Projektbeschreibung. Die Durchführung des Projekts umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden, die dem Stundenvolumen der beteiligten Unterrichtfächer entnommen werden. Die Präsentation des Projekts beinhaltet
a) die Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie
b) ein Gespräch der Gruppe mit den hierfür bestellten Lehrkräften, das 30–60 Minuten dauert.
Die Genehmigung des Projektthemas erteilt, nach Vorlage der Projektbeschreibung, die Schulleitung im Benehmen mit den
beteiligten Lehrkräften.
beteiligten Lehrkräften.
Die Projektprüfung erfolgt als Gruppenprüfung, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. In begründeten Einzelfällen ist Einzelprüfung mit Genehmigung der Schulleitung möglich (z.B. wenn krankheitsbedingt die Mitarbeit am Projekt versäumt wurde).
Die Bewertung erfolgt im Anschluss an die Präsentation des Projekts durch die bestellten Lehrkräfte für die Gesamtleistung jedes einzelnen Schülers, mit ergänzender verbalen Beschreibung. Die Note wird auf Wunsch dem einzelnen Schüler mitgeteilt.
Die Bewertung erfolgt im Anschluss an die Präsentation des Projekts durch die bestellten Lehrkräfte für die Gesamtleistung jedes einzelnen Schülers, mit ergänzender verbalen Beschreibung. Die Note wird auf Wunsch dem einzelnen Schüler mitgeteilt.
Benotung in den Prüfungsfächern
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Deutsch Klasse 9
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Leseverstehen und Schreiben
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50%
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25%
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Mathematik Klasse 9
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Grundkenntnisse
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50%
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25%
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Wahlpflichtaufgaben
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Englisch Klasse 9
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Art der Prüfung
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Prüfungsteile
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Gewichtung
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entweder
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oder
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zentrale schriftliche Prüfung
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Hör- und Hör-/ Sehverstehen
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50%
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25%
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Leseverstehen und Schreiben
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25%
zusätzlich gewählte
mündliche Prüfung
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verpflichtende dezentrale mündliche Prüfung
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monologisches,
dialogisches Sprechen und Sprachmittlung
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50%
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50%
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Berechnung der Endnote
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Jahresleistung
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Prüfungsleistung
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50%
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50%
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Bei den Fächerverbünden gilt die Jahresleistung als Gesamtleistung.
Die Feststellung der Gesamtnote ermittelt der Schulleiter als Prüfungsausschussvorsitzender:
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtleistungen (Fachnoten) der Fächer und Fächerverbünde und der themenorientierten Projektprüfung. Der Durchschnitt der Gesamtleistungen wird zur Gesamtnote gerundet.
Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Gesamtleistungen (Fachnoten) der Fächer und Fächerverbünde und der themenorientierten Projektprüfung. Der Durchschnitt der Gesamtleistungen wird zur Gesamtnote gerundet.
Aufgenommen werden neben den Fachnoten auch die Durchschnittsleitung und die gerundete Gesamtnote:
Durchschnittsnote Gesamtnote
bis 1,4 sehr gut
von 1,5 bis 2,4 gut
von 2,5 bis 3,4 befriedigend
von 3,5 bis 4,4 ausreichend
Die Hauptschulabschlussprüfung hat bestanden, wer im Durchschnitt der Gesamtleistungen in den Fächern und Fächerverbünden und der themenorientierten Projektprüfung 4,5 oder besser erreicht und
a) weder in einem Prüfungsfach noch in der themenorientierten Projektprüfung geringer als „ausreichend" erhält und
b) die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei Fächerverbünden oder nicht mehr als zwei Fächerverbünden und der themenorientierten Projektprüfung geringer als „ausreichend“ bewertet sind, ein „ungenügend“ zählt wie zwei „mangelhaft“.
c) Sind die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern oder einem Prüfungsfach und der themenorientierten Projektprüfung geringer als mit „ausreichend“ bewertet, so kann ausgeglichen werden
· die Note „ungenügend“ durch ein „sehr gut“ oder zwei „gut“
· die Note „mangelhaft“ durch ein „gut“ oder zwei „befriedigend“
Bei Nichtbestehen der Prüfung wegen der Gesamtleistung in der Fremdsprache kann der Schüler auf Wunsch den Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erhalten; dann keine Fremdsprachennote im Abschlusszeugnis.