Klassenarbeiten

Klassenarbeiten …
Schriftliche Wiederholungsarbeiten …
 …geben Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand einer Klasse und des einzelnen Schülers, Hinweis auf notwendige Fördermaßnahmen;
Ansetzung: i.d.R. nur nach Abschluss einer Unterrichtseinheit, d.h. nach Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung
… geben Aufschluss über Unterrichtserfolg der vorangegangenen  Unterrichtsstunden einer Klasse und des einzelnen Schülers, Hinweis auf notwendige Fördermaßnahmen, Nachweis der erfolgreichen Bewältigung von Hausaufgaben;
Grundschule
Hauptschule
Klasse 1 / 2:
Keine Regelungen
Klasse 3 / 4:
Mindestzahl von 10 schriftlichen Arbeiten je Schuljahr, davon 5
Aufsätze, im Fach Deutsch
Mindestzahl von 8 schriftlichen Arbeiten je Schuljahr in Mathematik
schriftliche Übungs- und Wiederholungsarbeiten über den zuletzt behandelten Unterrichtsstoff sind zur Sicherung der Notengebung  in allen Fächern/Fächerverbünden, ausgenommen Fremdsprache, möglich;
 Jeweils zum Ende des Schuljahres wird in der Klasse 3 in den Fächern D und M zentrale Diagnosearbeiten (VERA) gestellt, die nicht benotet werden. 
Im 2. Schulhalbjahr der Kl. 2 und im 1. Schulhalbjahr der Klasse 4 wird im Fächerverbund MNK eine Projektpräsentation durchgeführt. 
 
Klasse 5 – 9: 
mindestens 4 Klassenarbeiten, darunter 1 Nachschrift
Mathematik und Englisch: Anfertigung häufiger verschiedenartiger und weniger umfangreicher schriftl. Arbeiten; 
Mathematik: pro Schuljahr eine gleichwertige Leistung in Form eines „Erweiterten Kompetenznachweises EKM
Deutsch: in Klasse 8 und 9 eine gleichwertige Leistung in Form eines „literarischen Projekts als Facharbeit“.
übrige Fächer: höchstens 4 schriftl. Arbeiten je Schuljahr.
Klassen 5-8 werden insgesamt 2 Projektpräsentationen, darunter eine aus dem naturwiss.-techn. Bereich durchgeführt, die je einer Klassenarbeit gleichwertig sind.  
Klasse 10: 
mindestens 5 Klassenarbeiten; darunter mindestens  3 Aufsätze je Schuljahr 
Mathematik, Englisch : mindestens 5 Klassenarbeiten je Schuljahr;
übrige Fächer: höchstens 4 schriftl. Arbeiten je Schuljahr
Sonstiges:
a) Verteilung der schriftlichen Arbeiten auf das ganze Schuljahr;
b) nur 1 schriftliche Arbeit pro Tag
 
Sonstiges:
a) gleichmäßige Verteilung auf das ganze Schuljahr, pro Tag höchstens eine Klassenarbeit, 
b) keine schriftliche Arbeit vor Rückgabe und Besprechung der vorangegangenen Arbeit, 
c) keine schriftliche Arbeit im gleichen Fach am Tag der Rückgabe der vorangegangenen Arbeit
d) Klassenarbeiten werden i.d.R. angekündigt
Versäumnisse
entschuldigt: 
Fachlehrer entscheidet über nachträgliche Anfertigung - auch bei den Vergleichsarbeiten (entsprechendes gilt für mündliche und praktische Leistungen)
unentschuldigt:
Bewertung der Leistung mit "ungenügend" (bei gezieltem, unentschuldigtem Versäumnis als Ausdruck der Leistungsverweigerung).
Täuschungshandlungen und -versuche:
Fachlehrer entscheidet über Bewertbarkeit der schriftlichen Arbeit, evtl. Notenabzug, nachträglicher Anfertigung oder 
Bewertung mit "ungenügend" bei besonders schwerer oder wiederholter Täuschung. 
Leistungsverweigerung:
Bewertung mit "ungenügend" bei schriftlichen Arbeiten, mündlichen oder praktischen Leistungen.

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