Grundschulempfehlung
Voraussetzung für eine Grundschulempfehlung
Notendurchschnitt von Deutsch und Mathematik mindestens 4,4
Das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen in den übrigen Fächern/Fächerverbünden und die bisherige Leistungsentwicklung müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der Hauptschule entsprochen und das Ziel der Grundschule erreicht wird.
Notendurchschnitt von Deutsch und Mathematik mindestens 3,0
Das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen in den übrigen Fächern/Fächerverbünden und die bisherige Leistungsentwicklung müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der Realschule entsprochen wird.
Notendurchschnitt von Deutsch und Mathematik mindestens 2,5
Das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen in den übrigen Fächern und die bisherige Leistungsentwicklung müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen des Gymnasiums entsprochen wird.
schriftlich:
1 Nachschrift
1 Aufsatz
1 Mathematikarbeit
(zentrale Aufgabenstellung durch das Kultusministerium)
Ggf. ist in Deutsch und Mathematik eine zusätzliche mündliche Prüfung notwendig. Für die Feststellung der Prüfungsleistung sind die Leistungen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung gleichwertig (1:1)
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn schon nach der schriftlichen Prüfung oder nach der zusätzlichen mündlichen Prüfung ein Schüler im Durchschnitt der Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik mindestens die Note 3,0 (Realschule) bzw. mindestens die Note 2,5 (Gymnasium) erreicht hat.
Widerspruch ist erst nach Inanspruchnahme der Aufnahmeprüfung möglich (Verwaltungsakt)!
