Einflüsse
Zuständigkeit der Gesamtlehrerkonferenz
für die Regelung allgemeiner Fragen und näherer Einzelheiten hinsichtlich der Klassenarbeiten, mögliche Gesichtspunkte sind u.a.:
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Grundschule
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Hauptschule
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Schriftliche Arbeiten in Klasse 2 und ggf. Klasse 1;
Festlegung von Höchstzahlen für schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und den übrigen Fächern;
Ankündigung von schriftlichen Arbeiten;
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Festlegung der Höchstzahl von schriftlichen Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch;
Festlegung der Mindestzahl von schriftlichen Arbeiten in Mathematik, Englisch und den übrigen Fächerverbünden;
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Umfang und zeitliche Dauer von schriftlichen Arbeiten in den einzelnen Fächern, unter besonderer Berücksichtigung der Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit der jeweiligen Altersstufe;
Praxis der Rückgabefristen, Besprechung und Korrektur;
Frage der differenzierten Anforderungen (z.B. ausländische Schüler, Lese-Rechtschreibschwäche);
Kriterien für mögliche Annullierung der Ergebnisse einer schriftlichen Arbeit.
Angabe von Notenspiegel oder Durchschnitt;
Handhabung der Kenntnisnahme durch die Eltern;
Verfahren der Verteilung der schriftlichen Arbeiten auf das Schuljahr;
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- kann allgemeine Fragen der Klassenarbeiten beraten; gibt ihr Einverständnis zu entsprechenden Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz;
- kann hierzu eigene Vorschläge gegenüber Schulleitung und Gesamtlehrerkonferenz unterbreiten, kann bei der Beratung dieser Vorschläge in der Lehrerkonferenz mitwirken.
... regelt die klasseninternen Fragen der schriftlichen Arbeiten, insbesondere die Verteilung; der Klassenlehrer ist für die Koordinierung und die Einhaltung der vorgeschriebenen sowie schulinternen Regelungen verantwortlich.
Die eingehende Besprechung der Regelungen der schriftlichen Arbeiten sowie deren pädagogische Erläuterung in der Klassenpflegschaft (ggf. auch in Form von Elternbriefen) fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule und beugt Missverständnissen vor.