Auftrag der Schule

  

LV Artikel 11 -22 ( Erziehung und Unterricht ), Artikel 77-78 ( Beamte )
 
In SchG § 1 ist in Übereinstimmung mit den in der Landesverfassung vorgegebenen Erziehungszielen der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule allgemein gesetzlich festgeschrieben.

Die wesentlichen Elemente in Stichworten:

·           Recht auf Erziehung und Bildung
·           Verantwortung in Staat und Gemeinschaft
·           Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags
·           Erziehung ist nicht nur Wissensvermittlung
·           Erziehung in Verantwortung vor Gott
·           Erziehung im Geist christlicher Nächstenliebe
·           Toleranzgebot
·           Leistung
·           Eigenverantwortung
·           soziale Bewährung
·           Verständnis und Einsatzbereitschaft für Staat und Gesellschaft
·           Persönlichkeitsbildung und Vorbereitung auf das Berufsleben
·           Elternrecht und staatlicher Erziehungsauftrag
·           Träger der Erziehung
·           Gestaltung der Bildungspläne 

 

Inhalt des Bausteins