Schularten, Schulstufen und Schultypen
SchG § 3 - 15
Als Schularten sind in Baden-Württemberg festgelegt:
Grundschule - Hauptschule - Realschule - Gymnasium - Kolleg - Berufsschule - Berufsfachschule - Berufskolleg - Berufsoberschule - Fachschule - Sonderschule
Dabei sind die Grundschule, die Hauptschule, die meisten Sonderschulen und die Berufsschulen Pflichtschulen. Sie umfassen einen klar definierten Schulbezirk, der i. d. R. lokal begrenzt ist, oder im Berufsschulwesen bestimmte Berufsfelder regional abdeckt. Schulen ohne eigenständigen Schulbezirk sind Wahlschulen.
Mehrere Schularten können organisatorisch in einer Schule verbunden sein (Schulverbund). Beispiele: Grund- und Hauptschule, Hauptschule mit Werkrealschule.
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Aufbau-
gymnasium
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Berufl. Gymnasium
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Berufsschule/BFS
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Gymnasium
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Werkrealschule
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Realschule
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Hauptschule
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Sonderschulen
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Grundschule
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Abbildung 4 Das Schulsystem in Baden-Württemberg
- Primarstufe (Klassenstufe 1 - 4)
- Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)
- Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 – 12/13)
Einzelne Schularten können verschiedene Schultypen umfassen.
Gymnasium:
Gymnasium der Normalform (Klasse 5 - 12)
Gymnasium der Aufbauform (Klasse 11 - 13 z.B. TG)
Sonderschule:
Sonderschule für Lernbehinderte; Sonderschule für Erziehungshilfe; Sprachheilschule, ...
Berufsfachschule:
1-jährige gewerblich-technische BFS; 2-jährige .... BFS
Jeder Schulart weist das Schulgesetz explizite Ziele zu.
Die Grundschule vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten - Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang - Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben - Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks
Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert. Sie fördert in besonderem Maße praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen. Sie schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge.
Die Realschule vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten orientiert und zu deren theoretischer Durchdringung und Zusammenschau führt. Sie schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge.
Das Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.
Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulen oder sonderpädagogischer Förderung in Schulkindergärten und Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist deshalb nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Förderbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Förderort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamen Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist.
Nach Abschluss der Hauptschule und der Realschule bietet das berufliche Schulwesen den Schulabgängerinnen und Schulabgängern vielfältige Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren.
Ziel der beruflichen Schulen ist es, die Schülerinnen und Schüler begleitend oder im Vorfeld zu einer Ausbildung für den Beruf fit zu machen. Auch während oder nach einer Berufsausbildung haben die jungen Leute noch die Chance, zusätzliche Abschlüsse zu erwerben – bis hin zur allgemeinen Hochschulreife.
Die Abendrealschule ist eine Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Sie bietet Berufstätigen ohne "Mittleren Bildungsabschluss" die Möglichkeit, die Abschlussprüfung der Realschule abzulegen (im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen).
An der Abendrealschule werden Schulgebühren erhoben.