Rechtliche Stellung der Schule

Öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten.
Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses.

 
Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst. Sie können Rechtsfähigkeit besitzen. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts hat keine Mitglieder, sondern Benutzer. Öffentliche Anstalten sind Einrichtungen (z.B. des Landes Baden-Württemberg), die einem zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gehörenden Zweck dienen. Sie können von jedermann nach den Vorschriften einer Ordnung benutzt werden.
Ein Beispiel für eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sind alle staatlichen Schulen. Das bedeutet, dass man im Streitfall nicht die Schule selbst verklagen kann, sondern nur das jeweilige Bundesland.
Das Verhältnis zwischen der Schule und den Schülern/Eltern ist ein Rechtsverhältnis ausgerichtet am Rechtsstaatsprinzip.  Damit ist festgelegt, dass innerhalb der Schule den Schülern/Eltern sämtliche Verfassungsrechte zustehen, d.h. die Schule ist kein rechtsfreier Raum. Wenn Eingriffe in diese „grundrechtlich geschützte Individualsphäre“ gestattet werden, bedarf es hierzu einer konkreten gesetzlichen Grundlage, wobei gegen Einzelentscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden können, z.B. gegeben in §90 SchG (Unterrichtsausschluss), da dieser einen Eingriff in die Freiheit des Schülers bedeutet. Weiterhin ist hieraus auch klar abzuleiten, dass die Schule kein Eigentum des Schülers/der Eltern einbehalten kann.
Das Demokratieprinzip, d.h. dass alle am Schulleben Beteiligten (Eltern, Lehrer und Schüler) in wichtige Entscheidungsprozesse der Schule einzubinden sind (Elternbeirat, Klassenpflegschaft, SMV, Lehrerkonferenzen)gilt ebenso wie das Sozialstaatsprinzip (kein Schulgeld an öffentlichen Schulen, Lernmittelfreiheit).

 

GG Artikel 6 ( Ehe, Familie, Elternrecht ) [1]
LV Artikel 7 ( Schulwesen ) [2]
SchG § 23 (Rechtsstellung der Schule)[3]


[1] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
[2] Landesverfassung Baden-Württemberg: http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm

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