Ein Verwaltungsakt ist ...
- eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde
- die zur Regelung eines Einzelfalles
- mit unmittelbarer wesentlicher Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
In der Schule
- Begründung des öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses
- Änderung sowie Aufhebung des Status eines Schülers
Schulische Verwaltungsakte sind z.B.:
- Aufnahme in die Schule
- Zulassung zu einer Prüfung
- Versetzung
- Zuerkennung eines Prüfungszeugnisses
- Entlassung aus der Schule
- Genehmigung eines Gastschulverhältnisses
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Ablehnung einer vorzeitigen Aufnahme
- Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse
- Ablehnung des Antrags auf freiwillige Wiederholung
- zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht
- Schulausschluss
- Versagen der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung (z.B. Schullandheim)
- Beendigung der Schulpflicht
Keine Verwaltungsakte sind
- Zuweisung in eine bestimmte Klasse
- Stundenplan
- Bewertung einer Klassenarbeit, mdl. Leistungen
- Klassenbucheintrag
- Überweisung in eine Parallelklasse aus organisatorischen Gründen
- Strafarbeiten, Hausaufgaben
Zuständigkeit.................................... ergibt sich aus dem SchG (z.B. § 4 Abs. 1 Nr. 4 Konferenzordnung)
Befangenheit.................................... unparteiisch
Untersuchungsgrundsatz............... vollständige Ermittlung, Anhörung aller Parteien und Zeugen
Bekanntgabe..................................... wird mit Bekanntgabe wirksam (Eltern bei Minderjährigen), Zustellung per Postzustellungsauftrag (sicherster Weg)
Form................................................... keine besondere Form (schriftlich, mündlich), auf Verlangen schriftlich bestätigen
Begründung...................................... muss schriftlich begründet werden, tragende Gründe der Entscheidung angeben
Rechtsbehelfsbelehrung................. Widerspruch innerhalb eines Monats möglich, ohne Belehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr
Weitere Verfahrensrechte................ Akteneinsicht, Vertretung durch einen Bevollmächtigten, Rechtsbeistand
Begünstigende Verwaltungsakte begründen oder bestätigen ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil (individuelle Erweiterung), z.B. Versetzung, Bestehen einer Prüfung, Grundschulempfehlung, …
Belastende Verwaltungsakte wirken sich für den Betroffenen nachteilig aus (individuelle Beschränkung), z.B. Maßnahmen des § 90 SchG, …