Prinzipien
Die Gewährung von Freiheit und Gerechtigkeit steht an oberster Stelle jeden Rechtsstaates. Durch verschiedene Mittel soll dies garantiert werden.
GG Art. 20 Verfassungsgrundsätze
(1) demokratischer und sozialer Bundesstaat
(2) Staatsgewalt geht vom Volke aus – Wahlen, Abstimmungen, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Gerichte
(3) Gesetzgebung gebunden an Verfassung gebunden, vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht
Dreiteilung der Gewalten
§ Legislative – Exekutive - Judikative
Die Verwaltung muss sich an bestehenden Rechtsnormen zu orientieren. Diese leiten sich aus dem Rechtsstaat- und Demokratieprinzip ab. Man unterscheidet
§ Gesetze (Legislative)
§ Rechtsverordnungen (z.B. Kultusministerium)
GG Art. 19 Rechtsschutz
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen .....
Das richtige Verhältnis zwischen Maßnahme und Anlass muss beachtet werden. Eine ergriffene Maßnahme muss geeignet – erforderlich - angemessen sein.
§ GG Art. 1 Schutz der Menschenwürde - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
§ GG Art. 2 Allg. Freiheitsrecht - Recht auf körperliche Unversehrtheit
§ GG Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz
§ GG Art. 4 Glaubens- und Bekenntnisgleichheit
§ GG Art. 5 Meinungs- und Pressefreiheit
§ GG Art. 12 Freiheit der Berufswahl
§ alle Gewalt geht vom Volke aus
§ politische Willensbildung verläuft von unten nach oben
§ repräsentativ und parlamentarisch
Es gilt in allen Schulischen Gremien.
§ Achtung der Menschenrechte
§ Souveränität des Volkes
§ Gewaltenteilung
§ Verantwortlichkeit der Regierung
§ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
§ Unabhängigkeit der Gerichte
§ Mehrparteienprinzip
§ Chancengleichheit aller politischer Parteien
§ Recht auf Ausübung einer Opposition
§ Sozialstaat