Öffentliches Recht

1.1 Öffentliches Recht
§ besteht überwiegend im Allgemeininteresse
§ es geht in der Regel um Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger
§ es herrscht das Prinzip der Über- und Unterordnung
§ der Staat tritt als Inhaber hoheitlicher Gewalt auf
 
Verfassungsrecht  - Bundesgerichtshof
Verwaltungsrecht - Verwaltungsgericht (VG, VGH, BVG)
allgemeines Verwaltungsrecht - besonderes Verwaltungsrecht (z.B. Baurecht, Wasserrecht, Beamtenrecht, Schulrecht)
 
Strafrecht - Strafgericht
 
1.2 Zivilrecht
 
Privatinteresse - Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - Prinzip der Gleichordnung / Gleichheit
 
Bürgerliches Gesetzbuch - Zivilgericht
Eigentum - Kauf / Miete – Schadensersatz - .....
 
Handelsgesetzbuch - Handelsgericht
Arbeitsrecht - Arbeitsgericht

 

Inhalt des Bausteins