Öffentliches Recht
§ besteht überwiegend im Allgemeininteresse
§ es geht in der Regel um Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger
§ es herrscht das Prinzip der Über- und Unterordnung
§ der Staat tritt als Inhaber hoheitlicher Gewalt auf
Verfassungsrecht - Bundesgerichtshof
Verwaltungsrecht - Verwaltungsgericht (VG, VGH, BVG)
allgemeines Verwaltungsrecht - besonderes Verwaltungsrecht (z.B. Baurecht, Wasserrecht, Beamtenrecht, Schulrecht)
Strafrecht - Strafgericht
Privatinteresse - Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - Prinzip der Gleichordnung / Gleichheit
Bürgerliches Gesetzbuch - Zivilgericht
Eigentum - Kauf / Miete – Schadensersatz - .....
Handelsgesetzbuch - Handelsgericht
Arbeitsrecht - Arbeitsgericht